Handbuch des Arbeitgebers

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1. Unbefristeter Arbeitsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag

A. Unbefristeter Arbeitsvertrag

1. Allgemeines

Ein Einzelarbeitsvertrag (vgl. Kapitel I-5) kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. OR 319/1. Grundsätzlich gelten alle Verträge, die nicht unter die Definition des befristeten...

2. Ende des Vertrages

Der unbefristete Arbeitsvertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfrist aufgelöst werden: vgl. Kapitel IV-2. OR 334–335c.Arbeitgeber oder Arbeitnehmer...

3. Probezeit

Um beiden Parteien zu Beginn des Arbeitsverhältnisses während einer beschränkten Zeitdauer die Möglichkeit einzuräumen, einen unbefristeten Arbeitsvertrag einfacher aufzulösen, hat der Gesetzgeber...

4. Wichtige Gründe

Wenn aufgrund der Umstände (Vorliegen eines wichtigen Grundes) die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den...

5. Muster eines unbefristeten Arbeitsvertrages

Der Leitfaden für die Abfassung eines Einzelarbeitsvertrages kann die Erstellung eines unbefristeten Arbeitsvertrages erleichtern: vgl. Anhänge zum herunterladen.

B. Befristeter Arbeitsvertrag

6. Allgemeines

Die Parteien können einen befristeten Arbeitsvertrag abschliessen, indem sie im Voraus die Vertragsdauer festlegen. Beispiele: ein für die Dauer des Schuljahres engagierter Lehrer; ein Lehrling für...

7. Ende des Vertrages

Der befristete Arbeitsvertrag endigt – mangels anderweitiger Abrede – nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. OR 334/1. Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis...

8. Langjähriges Arbeitsverhältnis

Nach Ablauf von zehn Jahren kann jede Vertragspartei ein auf längere Dauer abgeschlossenes befristetes Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Monats...

9. Probezeit

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gibt es keine gesetzliche Probezeit. Die Parteien können jedoch eine Probezeit von höchstens drei Monaten schriftlich vereinbaren.

10. Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Falle von Arbeitsverhinderung

Das Ende eines befristeten Arbeitsvertrages kann in eine Zeit fallen, in welcher der Arbeitnehmer an der Arbeit verhindert ist (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst usw.). In einem solchen...

11. Wichtige Gründe

Die fristlose Auflösung des befristeten Arbeitsvertrages aus wichtigen Gründen ist möglich: vgl. Kapitel IV-8.

12. Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen haben im Falle einer Arbeitszeitreduktion keinen Entschädigungsanspruch: vgl. Kapitel V-8. AVIG 33/1e.

13. Muster eines befristeten Arbeitsvertrages

Vgl. Anhänge zum herunterladen