Handbuch des Arbeitgebers

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6. Handelsreisendenvertrag

1. Handelsreisender oder Agent?

Bei Personen, die für Dritte Geschäfte abschliessen, gilt es zwischen Handelsreisenden und Agenten zu unterscheiden. Erstere sind durch einen Arbeitsvertrag gebunden, Letztere durch andere gesetzliche...

2. Definition, Allge­mei­nes

Durch den Handelsreisendenvertrag verpflichtet sich der Handelsreisende, auf Rechnung eines kaufmännischen Unternehmens und gegen Lohn, Geschäfte ausserhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers zu vermitteln...

3. Form und Gültig­keitsvorschriften

Die folgenden Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden, andernfalls gelten die gesetzlichen Vorschriften und die üblichen Arbeitsbedingungen:Dauer und Beendigung des ArbeitsverhältnissesVollmachten...

4. Allgemeine Vorschriften des Einzelarbeitsvertrages, die den Handelsreisenden besonders betreffen

Gemäss OR 355 sind die allgemeinen Vorschriften über den Einzelarbeitsvertrag auf den Handelsreisendenvertrag ergänzend anwendbar; insbesondere: Rechenschafts- und Herausgabepflicht, OR 321b und...

5. Gewerbepolizeiliche Vorschriften

Das Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden vom 23. März 2001 und die Vollziehungsverordnung vom 4. September 2002 gewährleisten, dass die Reisenden ihr Gewerbe im ganzen Gebiet der Schweiz ausüben...