Handbuch des Arbeitgebers

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4. Lohnfortzahlung bei Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung

A. Allgemeines

1. Verhinderungsfälle

Die nachfolgenden Regelungen betreffen all jene Fälle, bei denen der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist. Solche Gründe...

2. Gesetzliche und vertragliche Regelungen

Das Gesetz sieht gewisse Vorschriften vor für die Lohnzahlung bei Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung. Zunächst gilt es zu unterscheiden, ob das Gesetz bei Arbeitsverhinderung eine...

B. Gesetzliche Regelung

3. Grundsatz

Der Arbeitgeber hat für eine beschränkte Zeit 100% bzw. 80% (vgl. Ziffer 6.) des vereinbarten Grundlohnes zu bezahlen, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert hat oder auf bestimmte Zeit...

4. Dauer der Lohnfortzahlungspflicht

Das Gesetz kennt keine Skala für die «beschränkte Zeit» der Lohnfortzahlung. Es schreibt jedoch eine minimale Lohnfortzahlungsdauer von 3 Wochen im ersten Dienstjahr vor, sobald die oben genannte Dreimonatsfrist...

5. Berücksichtigung sämtlicher Abwesenheiten während des Dienstjahres

Alle Verhinderungsfälle gemäss Ziffer 1. während eines Dienstjahres werden kumuliert und an die insgesamt geschuldete beschränkte Zeit angerechnet. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass pro Dienstjahr...

6. Höhe des geschuldeten Lohnes

6.1. Grundregel Grundsätzlich entspricht der geschuldete Lohn während der «beschränkten Zeit» dem vollen Lohn (unter Vorbehalt der Ziffern 6.2. bis 6.5.), inklusive regelmässiger Zulagen sowie einer...

7. Handelsreisende, Heimarbeit

Für diese beiden Fälle gibt es besondere gesetzliche Regelungen. OR 349c, OR 353b. Handelsreisende: vgl. Kapitel II-6. Heimarbeit: vgl. Kapitel II-7.

C. Vertragliche Regelungen

8. Allgemeines

Durch schriftlichen Einzelarbeitsvertrag bzw. durch ein Personalreglement, das integrierender Bestandteil des EAV ist, NAV oder GAV (vgl. Kapitel I-6) kann eine andere Lösung der Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung...

9. Erwerbsausfallversicherung

AHV-Beiträge auf Versicherungsleistungen: vgl. Kapitel V-1.Invalidenversicherung: vgl. Kapitel V-2.Krankenversicherung: vgl. Kapitel V-7. 9.1. KrankentaggeldversicherungDer Abschluss einer kollektiven...

D. Verschiedenes

10. Ende des Arbeitsverhältnisses

Das Ende eines Arbeitsverhältnisses bedeutet grundsätzlich auch das Ende der vertraglichen Verpflichtungen der Parteien (Arbeit, Lohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw.). Es kann jedoch eine rechtsmissbräuchliche...

11. Badekur

Wenn dem Arbeitnehmer durch ein Arztzeugnis Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird und das Zeugnis eine Kur in einer ärztlich geleiteten Spezialklinik vorschreibt, liegt Krankheit mit Lohnfortzahlungsanspruch...

12. Unterlassen des Versicherungsabschlusses

Ist der Arbeitgeber auf Grund von Einzelarbeitsvertrag, GAV, NAV oder gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, zugunsten des Arbeitnehmers eine Versicherung abzuschliessen, und kommt er aus eigenem Verschulden...

13. Hausgemeinschaft

Lebt der Arbeitnehmer in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber, so hat letzterer nicht nur für den Lohn für eine beschränkte Zeit aufzukommen, sondern auch Pflege und ärztliche Behandlung des Arbeitnehmers...

14. Naturallohn, Auslagen

Ein allfälliger Naturallohn muss während der Lohnfortzahlungsdauer mitberücksichtigt werden. Massgebender Lohn: vgl. Kapitel V-1, Ziffer 5.4. Im Falle von Abwesenheit des Arbeitnehmers ist eine Entschädigung...