Handbuch des Arbeitgebers

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16. Datenschutz

1. Allgemeines

Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen. OR 328. Der Arbeitgeber muss daher jeden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers...

2. Bewerbungs- und Anstellungsphase

2.1. Bewerbungsunterlagen Die Bewerbungsunterlagen dürfen nur von den für die Personalrekrutierung ermächtigten Personen (direkte Vorgesetzte, Personalabteilung) eingesehen werden. Im Bewerbungsverfahren...

3. Während des Arbeitsverhältnisses

3.1. Personaldossiers Zum Personaldossier gehören alle Daten, die über einen Mitarbeitenden von der Bewerbung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgezeichnet werden. Das Personaldossier darf...

4. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

4.1. Allgemeines Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dürfen nur jene Daten aufbewahrt werden, die für die regelmässige Erfüllung von damit zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben notwendig sind;...

5. Überwachung und Kontrolle

5.1. Allgemeines Als Überwachungs- und Kontrollmassnahmen gelten alle technischen Systeme, welche dazu dienen, die Aktivitäten und das Verhalten der Angestellten (einzeln oder gruppenweise) zu beobachten....