Handbuch des Arbeitgebers

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5. Dauer der Arbeitszeit, Einteilung der Arbeitszeit, Pausen

A. Dauer der Arbeitszeit

1. Allgemeines

Die Arbeitszeit kann in einem Einzelarbeitsvertrag festgehalten werden (Voll- oder Teilzeit), in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder in einem Normalarbeitsver-trag (NAV). Die tägliche oder wöchentliche...

2. Dauer der Arbeitszeit gemäss ArG

Das ArG legt allgemein fest, wie Unternehmen ihre Arbeitnehmer anstellen können und in welchem Rahmen diese von Betrieben, die dem ArG unterstehen, beschäftigt werden dürfen. Die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz...

3. Pikettdienst

Beim Pikettdienst hält sich der Arbeitnehmer neben der normalen Arbeit für allfällige Arbeitseinsätze bereit für die Behebung von Störungen, die Hilfeleistung in Notsituationen, für Kontrollgänge...

4. Wöchentliche Höchstarbeitszeit

4.1. Arbeitswoche Die Woche im Sinne des Gesetzes (Arbeitswoche) beginnt mit dem Montag um 0 Uhr und endet mit dem Sonntag um 24 Uhr. Für den einzelnen Arbeitnehmer darf die Arbeitswoche höchstens 5...

5. Ausgleichsarbeit

5.1. Allgemeines Wird die Arbeit für verhältnismässig kurze Zeit ausgesetzt, so darf der Arbeitgeber innert eines angemessenen Zeitraumes einen entsprechenden Ausgleich in Abweichung von der wöchentlichen...

6. Überzeit

Vgl. Kapitel III-6.

7. Besondere Schutzbestimmungen

Gewisse Kategorien von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen geniessen besondere Schutzbestimmungen. Dies betrifft insbesondere jugendliche Arbeitnehmer (vgl. Kapitel III-10), schwangere und stillende Frauen...

8. Sonderbestimmungen

Die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz sieht für bestimmte Gruppen von Betrieben und Arbeitnehmern Sonderbestimmungen vor in Bezug auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit und die Verlängerung der Arbeitswoche.Dasselbe...

9. Dauer der Tagesarbeit

Sie kann im Allgemeinen im Rahmen der Tages- und Nachtarbeit frei festgelegt werden, d.h. zwischen 6 und 23 Uhr. Einschränkungen gelten für: Ununterbrochene Betriebe; ArG 24/5; ArGV1 38/4;...

B. Einteilung der Arbeitszeit

10. Allgemeines

Die wöchentliche Arbeitszeit kann auf die einzelnen Arbeitstage und die einzelnen Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern gleichmässig oder zeitlich verschieden verteilt werden. ArGV1 16/3.Für...

11. Gleitende Arbeitszeit

Der Arbeitgeber kann jedem einzelnen Arbeitnehmer eine gewisse Freiheit in der Wahl der Arbeitszeit gewähren. Die Bedingungen werden vom Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen Schranken festgelegt. Die...

C. Pausen und Ruhezeiten

12. Pausen

Unter Pausen sind sämtliche Unterbrüche während des Arbeitstages zu verstehen, einschliesslich Essenspausen. Die Arbeit ist durch Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen: Eine Viertelstunde...

13. Tägliche Ruhezeit

Den Arbeitnehmern ist eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinanderfolgenden Stunden zu gewähren. ArG 15a/1. Die Ruhezeit kann für erwachsene Arbeitnehmer einmal in der Woche bis auf acht...

14. Wöchentliche Ruhezeit und wöchentlicher freier Halbtag

Wöchentlicher Ruhetag ist grundsätzlich (vgl. Kapitel III-8) der Sonntag. ArGV1 21/1. Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf mehr als fünf Tage verteilt, so ist den Arbeitnehmern jede Woche ein...

D. Arbeitszeiterfassung

15. Allgemeines

Der Arbeitgeber hat den Vollzugs- und Aufsichtsorganen (hauptsächlich die kantonalen Arbeitsinspektorate) die Verzeichnisse oder andere Unterlagen, aus denen die für den Vollzug des ArG und seiner Verordnungen...

16. Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung

Arbeitnehmer, die bei ihrer Arbeit über eine grosse Autonomie verfügen und ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber festsetzen können, können auf die Arbeitszeiterfassung verzichten. ArGV1 73a/1a....

17. Vereinfachte Arbeitszeiterfassung

Die Arbeitnehmer, welche ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selber festsetzen können, können mit dem Arbeitgeber die vereinfachte Arbeitszeiterfassung vereinbaren, bei welcher einzig die geleistete...