Handbuch des Arbeitgebers

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13. Verschiedene Absenzen des Arbeitnehmers

1. Übliche freie Stunden und Tage

Dem Arbeitnehmer sind die üblichen freien Stunden und Tage zu gewähren. OR 329/3 In der Regel werden folgende freie Tage gewährt: Heirat 2-3 Tage Tod eines Elternteils, des Ehegatten,...

2. Unbezahlter Urlaub

Kürzere oder längere unbezahlte Urlaube sind in vielen Betrieben üblich, jedoch besteht kein Recht darauf. Sie ermöglichen es dem Arbeitnehmer, private Projekte zu verwirklichen, ohne hierfür die...

3. Abwesenheiten des Arbeitnehmers aus familiären Gründen

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses Urlaub für die Betreuung eines Familienmitglieds oder des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung zu gewähren....

4. Arzt, Zahnarzt

Arzt- und Zahnarztbesuche fallen in der Regel unter OR 329/3. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für solche Absenzen, die in die Arbeitszeit fallen, die notwendige Zeit zu gewähren hat....

5. Konfessionelle Feiertage

Der Arbeitnehmer ist berechtigt, an andern als den von den Kantonen anerkannten religiösen Feiertagen die Arbeit auszusetzen. Er hat jedoch sein Vorhaben dem Arbeitgeber spätestes drei Tage im voraus...

6. Ungerechtfertigte Abwesenheiten/ Zuspätkommen

Bleibt der Arbeitnehmer ungerechtfertigterweise der Arbeit fern, verliert er den auf die entsprechenden Stunden oder Tage entfallenden Lohnanspruch. Überdies kann er für den dem Arbeitgeber aus seinem...

7. Abwesenheiten aufgrund höherer Gewalt

Objektive Gründe von Arbeitsverhinderungen wie von Lawinen verschütteter Arbeitsweg, annullierter Abflug oder Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel liegen nicht in der Person des Arbeitnehmers...

8. Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle

Tritt der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle nicht an oder verlässt er sie fristlos, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung, die einem Viertel des Lohnes für einen Monat...

9. Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 30. Altersjahr für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen...

10. Notwendige Zeit, um eine neue Stelle zu suchen

Vgl. Kapitel IV-11, Ziffer 5.

11. Mutterschaftsurlaub

Nach der Niederkunft hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen. Bei Hospitalisierung des Neugeborenen verlängert sich der Mutterschaftsurlaub um die verlängerte...

12. Urlaub des anderen Elternteils

Bei der Geburt eines Kindes hat der andere Elternteil (der Vater oder die Ehefrau der Mutter) Anspruch auf einen Urlaub von zwei Wochen, sofern der Vater im Zeitpunkt der Geburt des Kindes dessen rechtlicher...

13. Urlaub für die Betreuung von Angehörigen

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Zeit, die zur Betreuung eines Familienmitglieds oder des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung notwendig ist. Der Urlaub beträgt...

15. Adoptionsurlaub

Nimmt der Arbeitnehmer ein Kind zur Adoption auf, so hat er bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Adoptionsentschädigung Anspruch auf einen Adoptionsurlaub von zwei Wochen. Der Adoptionsurlaub...

14. Urlaub für die Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung nach EOG (vgl. Kapitel V-4, Ziffer 16. bis 23.4), weil sein Kind wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, so...