Handbuch des Arbeitgebers

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19. Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten

1. Streitigkeiten aus Einzelarbeitsvertrag

1.1. Gütliche Einigung Der Spruch «ein magerer Vergleich ist besser als ein fetter Prozess» hat in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten seine besondere Berechtigung, ist doch der Streitwert meistens gering....

2. Kollektive Arbeitsstreitigkeiten

In den verbandlich organisierten Berufen werden Verfahren oder Schlichtungs- oder Schiedsstellen oft durch GAV vorgesehen. Die Kantone sind verpflichtet, Einigungsämter einzu-richten, welche bei Kollektivstreitigkeiten...

3. Bemerkungen zu Streik und Aussperrung

Artikel 28 Abs. 2 und 3 der Bundesverfassung sieht vor, dass Streitigkeiten nach Möglichkeit durch Verhandlung oder Vermittlung beizulegen sind. Streik und Aussperrung sind zulässig, wenn sie Arbeitsbeziehungen...

4. Bemerkungen zur Schiedsgerichtsbarkeit

Die Schweizerische Zivilprozessordnung regelt einheitlich das Verfahren im Zivilrecht und für die Schiedsgerichtsbarkeit. ZPO 1d. Ein Schiedsverfahren findet statt, wenn eine Arbeitsstreitigkeit von einer...