Handbuch des Arbeitgebers

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8. Sonn- und Feiertage

1. Allgemeines

Der Bundesfeiertag (1. August) ist den Sonntagen gleichgestellt. Die Kantone können höchstens acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichstellen. Die Kantone, Gemeinden oder GAV können weitere...

A. Sonntage

2. Sonntage gemäss ArG

Gemäss Arbeitsgesetz beginnt die Sonntagsarbeit am Samstag um 23 Uhr und endet am Sonntag um 23 Uhr. Dieser festgelegte Zeitraum von 24 Stunden kann um höchstens eine Stunde vorgezogen oder verschoben...

3. Verbot von Sonntagsarbeit

Unter Vorbehalt der nachstehend aufgeführten Ausnahmefälle ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen untersagt. ArG 18.

4. Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit

Sonntagsarbeit kann (für Männer und Frauen) bewilligt werden: durch Verordnung für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern (vgl. Ziffer 7. unten); wenn sie aus technischen oder wirtschaftlichen...

5. Regelung bei Sonntagsarbeit

Innert zweier Wochen muss wenigstens einmal ein ganzer Sonntag als wöchentlicher Ruhetag unmittelbar vor oder nach der täglichen Ruhezeit freigegeben werden (vorbehalten bleibt der ununterbrochene Betrieb)....

6. Sonntagsarbeit für jugendliche Arbeitnehmer

Vgl. Kapitel III-10.

7. Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern

Folgende Gruppen von Betrieben dürfen Arbeitnehmer ohne behördliche Bewilligung ganz oder teilweise am Sonntag beschäftigen (ArGV2 4/2): Krankenanstalten und Kliniken Heime und Internate...

B. Feiertage

8. Den Sonntagen gleichgestellte Feiertage

Alle unter dem Titel «Sonntag» erwähnten Vorschriften sind auch auf die dem Sonntag gleichgestellten Feiertage anwendbar. Der 1. August ist in der ganzen Schweiz Bundesfeiertag. Er ist den Sonntagen...

9. Weitere Feiertage

Werden von den Kantonen für ihr Gebiet oder Teile davon weitere Feiertage bezeichnet, sind diese nicht den Sonntagen gemäss Arbeitsgesetz gleichgestellt. Die Folgen dieser Bezeichnung werden durch das...

10. Sonderbestimmungen

Für folgende Gruppen von Betrieben darf die Ersatzruhe für Feiertagsarbeit für ein Kalenderjahr zusammengefasst werden (ArGV2 13): Gastbetriebe Spielbanken Bäckereien, Konditoreien, Confiserien...

11. Liste der Feiertage

Auf der nachstehenden Liste sind die den Sonntagen gleichgestellten gesetzlichen Feiertage (vgl. Ziffer 8. oben) aufgeführt. Auch die den Sonntagen nicht gleichgestellten Feiertage im Sinne des ArG sind...

12. Strassenverkehr

Die Verordnung über die Strassenverkehrsregeln (VRV) stellt ein Sonntagsfahrverbot für gewisse Kategorien von Fahrzeugen auf, das an allen Sonntagen und an folgenden Feiertagen gilt: Neujahr, Karfreitag,...

C. Verschiedene Bestimmungen

13. Tage vor den Feiertagen

Arbeitstage vor gesetzlichen Feiertagen sind normale Arbeitstage, an denen grundsätzlich die normalen Arbeitsstunden geleistet werden müssen. Es bestehen diesbezüglich keine gesetzlichen Vorschriften...

14. Feiertage, die mit einem Sonntag, einer Arbeitsverhinderung infolge Krankheit, Unfall oder Militärdienst, dem Mutterschaftsurlaub oder mit Ferien zusammenfallen

Gesetzliche Feiertage fallen auf ein ganz bestimmtes Datum; sie können nicht verschoben werden und es wird dafür keine Ersatzruhe gewährt. Gewisse Kantone oder GAV können jedoch Alternativen vorsehen...

15. Wöchentlicher freier Halbtag in einer Woche mit einem Feiertag

Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf mehr als fünf Tage verteilt, so ist den Arbeitnehmern jede Woche ein freier Halbtag zu gewähren, mit Ausnahme der Wochen, in die ein arbeitsfreier Tag fällt. ArG 21/1....

16. Betriebe und Arbeitnehmer, die dem Arbeitsgesetz nicht unterstehen

Für diese Gruppen von Betrieben und Arbeitnehmern (vgl. Kapitel I-2) gelten folgende Bestimmungen:Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jede Woche einen freien Tag zu gewähren, in der Regel den Sonntag...

17. Gewerbepolizeiliche Regelungen

Die Bewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen oder diesen gleichgestellten Feiertagen entheben den Arbeitgeber nicht von der Pflicht, allfällige gewerbepolizeiliche Bewilligungen nach...